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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Stand Oktober 2009

1.Allgemeines
Für alle Verkaufs- und Lieferungsverträge gelten die nachstehend im einzelnen aufgeführten Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für den Fall, dass der Geschäftspartner innerhalb der Geschäftsverbindung seinerseits AGB verwenden sollte, wird ihrer Anwendbarkeit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebote
Jedes Angebot ist freibleibend, wenn nichts anderes erwähnt ist.

3. Preise
Den Preisen liegen die zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Fracht- und Zollsätze zugrunde. Abgabe- und zusätzliche Kosten, die nach Abschluß des Vertrages entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Eventuelle Kursänderungen im Liefer- oder Bestimmungsland bis zum Tage der Lieferung, berechtigen zu einer entsprechenden Preisveränderung.

4. Lieferung
In Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, daß ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

Ist der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, so muss der Käufer eine angemessene Nachfrist bewilligen, die in der Regel 8 Wochen beträgt. Die Nachfrist kann erst nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist gestellt werden. Vor Ablauf der Nachfrist entstehen keine Ansprüche des Käufers aus verspäteter Lieferung.

Teillieferungen sind gestattet und sind als selbständige Geschäfte anzusehen. Differenzen aus einer Teillieferung berühren den unerfüllten Teil des Kaufabschlusses nicht, es sei denn, daß eine oder mehrere Teillieferungen auch nach Ausschöpfung der Nachfrist nicht geliefert werden konnten und der Rest für den Kunden daraufhin ohne Interesse sein würde. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Höhere Gewalt und sonstige Umstände, über die der Verkäufer keine Macht hat, wie behördliche Maßnahmen, Streik, Mangel an Transportmitteln, Unruhen, Kriegsmaßnahmen sowie Produktionsausfälle und Fehlproduktionen bei dem Hersteller berechtigen den Verkäufer, die Lieferung entsprechend hinauszuschieben, sowie den Verkäufer und den Käufer, vom Kaufvertrag oder seinem unerfüllten Teil zurückzutreten.

5. Versand
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab vereinbartem Auslieferungsplatz. Ist eine Transportversicherung vom Käufer gewünscht, so trägt dieser die Versicherungskosten. Mangels Versandvorschrift wählt der Verkäufer die Versandart nach bestem Ermessen.

6. Beanstandungen
Eine Gewähr für einen gleichmäßigen Farbausfall gegenüber vorgelegten Mustern kann nicht übernommen werden.

Beanstandungen bezüglich äußerlich sichtbarer oder sonst durch zumutbare Prüfung feststellbarer Mängel müssen vom Käufer spätestens innerhalb von 5 Tagen nach dem Empfang der Ware schriftlich erhoben werden. Zur Sicherung des Beweises hat der Käufer bis zur Verarbeitung oder Weitergabe der Ware eine Wartefrist von mindestens weiteren 10 Tagen einzuräumen.

Soweit bemängelte Ware nach Besichtigung durch den Verkäufer bzw. durch einen von ihm beauftragten Sachverständigen nicht weiter verarbeitet bzw. weitergegeben wird, ist diese Ware vom Abnehmer bis zur endgültigen Klärung zur Vermeidung von Beschädigungen sachgemäß zu lagern. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, entgegen dieser Bestimmung dennoch zurückgesandte Ware anzunehmen. Sendet der Käufer trotzdem Ware zurück, so gehen sämtliche Schäden und Kosten zu seinen Lasten. Warenreste werden nicht zurückgenommen.

Für Bruch wird Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises nach Wahl des Verkäufers geleistet. Das gilt jedoch nur, sofern der Verkäufer nicht nachweisen kann, daß die Ware ordnungsgemäß seinen Verkaufs- und Betriebsbereich verlassen hat.

Eine Garantie für Verwendungszweck und für Haltbarkeit, sowie eine Haftung für Schäden, insbesondere Frost- und Wasserschäden, wird nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Kaufvertrag übernommen. Schadensersatzansprüche oder sonstige Forderungen aus Schlechtlieferungen sowie die Haftung für bereits verlegtes Material sind - abgesehen von Ansprüchen aus grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz des Verkäufers - der Höhe nach auf den Wert beschränkt, der sich aus dem Kaufpreis ergibt.

7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird am Tage der Warenfreigabe ausgestellt. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages bei Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. Für alle aufgrund der Lieferungsbedingungen abzuschließenden Verträge wird die Zahlungsfähigkeit des Käufers vorausgesetzt. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, daß die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sobald der Käufer sich mit einer Zahlung im Verzug befindet, kann der Verkäufer für alle weiteren Lieferungen, auch soweit sie aus anderen Verträgen zu bewirken sind – oder auch für einzelne von ihnen – Vorauszahlung in bar verlangen oder weitere Lieferungen einstweilen verweigern und gleichwohl die Ware bei Versandbereitschaft in Rechnung stellen oder deren Bezahlung verlangen. Er kann auch nach seiner Wahl von dem Vertrag, mit dessen Kaufpreiszahlung der Käufer in Verzug geraten ist und von allen weiteren noch erfüllten Verträgen – oder von einzelnen von ihnen – zurücktreten. Die gleichen Rechte stehen dem Verkäufer auch dann zu, wenn bei dem Käufer eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage nach Abschluß des Vertrages eintritt. Als eine solche Verschlechterung ist es zum Beispiel anzusehen, wenn

a) ein Wechsel, der die Unterschrift des Käufers trägt, aus diesem Grunde von einer Landeszentralbank oder der Außenhandelsbank des Verkäufers nicht diskontiert wird.

b) ein Akzept des Käufers oder ein Scheck von ihm zu Protest geht.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der zuständigen Landeszentralbank zu berechnen. Die Verzugszinsen erhöhen sich für die ganze Vertragsdauer auf 4% über dem aktuellen Landeszentralbankdiskont, wenn der Verzug 30 Tage überschreitet.

Ferner hat in diesem Fall der Käufer dem Verkäufer diejenigen Kosten zu erstatten, die diesem durch die Inanspruchnahme anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe bei der Geltendmachung des Zahlungsanspruchs entstehen.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des berechneten Preises einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt, umfaßt auch den Ausgleich aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Verkäufer ist bereit, in Vereinbarung mit dem Käufer wegen des den Wert von 125% der offenen Forderungen übersteigenden Betrages, Waren gegenüber dem Käufer aus dem Eigentumsvorbehalt frei zu geben.

Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.

Der Käufer nimmt die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware für den Verkäufer in Verwahrung. An die Stelle der Verkäufer gehörenden Ware tritt, wenn sie veräußert wird, der Anspruch gegenüber dem Drittabnehmer, ohne daß es dazu einer ausdrücklichen Abtretung an den Verkäufer bedarf. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer nicht berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Ware ohne Zustimmung des Verkäufers vorzunehmen oder zuzulassen. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich von einer Pfändung oder anderweitigen Beeinträchtigung des Sicherungseigentums durch Dritte zu benachrichtigen.

9. Erfüllungsort
Der Wohnsitz des Verkäufers ist Erfüllungsort für Zahlung und Gerichtstand, ferner auch Erfüllungsort für Lieferungen. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch Gesetz oder Sondervertrag fortfallen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.